Straf-Rechtsschutz
Gegen den Vorwurf einer fahrlässig begangenen Tat, muss man sich wehren. Die Kosten für Strafverteidiger, Zeugen und Sachverständige trägt die Rechtsschutzversicherung. Bei dem Vorwurf einer vorsätzlich begangenen Tat, leistet die Versicherung nicht.