Hauptbeschäftigung und Minijob bei gleichem Arbeitgeber

Hauptbeschäftigung und Minijob bei gleichem Arbeitgeber

Wird eine Hauptbeschäftigung und eine geringfügige Beschäftigung bei dem gleichen Arbeitgeber ausgeübt, dann gelten die Regeln über die Versicherungsfreiheit von Minijobs nicht. Hier erfolgt eine Zusammenrechnung beider Beschäftigungsverhältnisse. Aus beiden Arbeitsverhältnissen sind Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen. Hiermit will man Manipulationen vermeiden, mit denen man einen Teil des Entgeltes beitragsfrei stellen will. Dies gilt auch dann, wenn eine Beschäftigung im Betrieb und der andere im Haushalt ausgeübt werden. Sobald und solange als Arbeitgeber die gleiche Person bzw. die gleiche Firma auftritt, erfolgt eine Zusammenrechnung.

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