Aufstockung der Rentenbeiträge bei Minijobs

Aufstockung der Rentenbeiträge bei Minijobs

Bei geringfügigen Beschäftigungen bis 400 € monatliches Entgelt besteht Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Arbeitgeber hat pauschale Rentenversicherungsbeiträge an die Minijobzentrale zu zahlen. Dabei beträgt der Beitrag 15% des Entgeltes. Bei Haushaltsbeschäftigten beträgt der Pauschalbeitrag 5% des Entgeltes.

Der Beschäftigte kann gegenüber dem Arbeitgeber schriftlich erklären, dass er auf die Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung verzichtet. Dann sind aus dem Minijob volle Rentenversicherungsbeiträge in Höhe von 19,9% zu zahlen. Die Differenz zwischen dem vollen Beitrag von 19,9% und den vom Arbeitgeber gezahlten pauschalen Beiträgen von 15% und bei Haushaltsbeschäftigten von 5% hat der Arbeitnehmer dabei alleine zutragen.

Durch die Zahlung von vollen Rentenversicherungsbeiträgen erhält der Arbeitnehmer volle Leistungsansprüche der gesetzlichen Rentenversicherung. Er kann dadurch die Wartezeiten z.B. für einen früheren Rentenbeginn erfüllen, Ansprüche auf Rehabilitationsmaßnahmen erwerben und die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente aufrechterhalten.

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