Private Krankenversicherung
Risikoausschluss – Risikozuschlag
In der privaten Krankenversicherung kann der Abschluss einer Versicherung abgelehnt werden, wenn der Antragsteller erkrankt ist und der Gesellschaft das Risiko zu hoch erscheint. Eine Vorerkrankung bedeutet aber nicht zwangsläufig die Ablehnung einer privaten Krankenversicherung. Manchmal wird auch angeboten, den Krankenversicherungsvertrag mit einem Risikoausschluss abzuschließen.
Das bedeutet, dass für Leistungen, die aus Anlass der ausgeschlossenen Krankheit entstehen, keine Kosten erstattet werden. Die Kosten für andere Erkrankungen werden dagegen gezahlt. Solche Risikoausschlüsse sind eher die Ausnahme, da die Abgrenzung im Krankheitsfall schwierig ist. Üblich ist es daher, für die bestehende Erkrankung einen Risikozuschlag zu erheben. War man länger als zwei Jahre nicht wegen der Krankheit in Behandlung, dann kann man eine Überprüfung verlangen, ob der Zuschlag noch berechtigt ist.