PKV Krankentagegeldversicherung

Private Krankenversicherung

Krankentagegeldversicherung

Für den Fall der Arbeitsunfähigkeit kann eine private Krankentagegeldversicherung abgeschlossen werden. Dies gilt vor allem für Selbständige, die bei Arbeitsunfähigkeit einen sofortigen Einkommensverlust haben. Das Krankentagegel wird in abgestufter Form angeboten. So ist das Tagegeld meist ab dem 8. Tag der Arbeitsunfähigkeit möglich. Tagegelder sind aber auch ab dem 15. Tag, 22.Tag, 29 Tag und so weiter möglich. Je früher ein Tagegeld beginnt, umso höher ist der hierfür zu zahlende Beitrag.

Arbeitnehmer haben meist eine Gehaltsfortahlung von sechs Wochen. Deshalb wird diesem Personenkreis ein Krankentagegeld erst ab dem 43. Tag angeboten.

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