PKV Kostenerstattungsprinzip private Krankenversicherung

Private Krankenversicherung

Kostenerstattungsprinzip
In der privaten Krankenversicherung gilt das Kostenerstattungsprinzip. Das bedeutet, dass der Versicherte die Rechnungen an Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser, Apotheken und an andere Leistungserbringer  selbst bezahlt. Erst nach der Bezahlung wendet er sich an seine Krankenversicherung und beantragt die Kostenerstattung. Allerdings wird es von den meisten Gesellschaften auch akzeptiert, dass bei hohen Einzelrechnungen die Erstattung vor Begleichung der Rechnung beantragt wird. Bei stationärer Behandlung kann der Versicherte auch die Karte vorlegen, so dass das Krankenhaus direkt mit der privaten Krankenversicherung abrechnen kann. Kostenschuldner bleibt aber der Versicherte.

Das Kostenerstattungsprinzip unterscheidet sich vom Sachleistungsprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung. Dort erhält der Versicherte alle Leistungen von den Leistungserbringern als sächliche Mittel oder Dienstleistungen, ohne dass er selbst zahlen muss. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich mit befreiender Wirkung durch die gesetzliche Krankenkasse.

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