Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren

Gesetzliche Krankenversicherung

Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren

Nach § 20b Sozialgesetzbuch V (SGB V) unterstützen die gesetzlichen Krankenkassen die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung bei der Verhütung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Insbesondere unterrichten die Krankenkassen die UV über die gewonnenen Zusammenhänge zwischen Erkrankungen und Arbeitsbedingungen.

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