GKV medizinische Vorsorgeleistungen

Gesetzliche Krankenversicherung

 Medizinische Vorsorgeleistungen

Die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen haben Anspruch auf medizinische Vorsorgeleistungen. Diese erstrecken sich auf Ansprüche zur ärztlichen Behandlung und Versorgung mit Arzneimitteln, Verbandsmitteln, Heilmitteln und Hilfsmitteln, die notwendig sind, um

– Eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beseitigen

– Einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegenzuwirken,

– Krankheiten zu verhüten oder deren Verschlimmerung zu vermeiden oder

– Pflegebedürftigkeit zu vermeiden

Die ambulanten Vorsorgeleistungen können auch in anerkannten Kurorten erbracht werden. Reichen diese Leistungen nicht aus, kann auch die Behandlung in stationären Vorsorgeeinrichtungen erbracht werden. Dabei soll die Behandlung drei Wochen nicht übersteigen. Bei Kindern soll die Behandlung zwischen 4 und 6 Wochen erbracht werden.

Diese Vorsorgeleistungen sind im Sprachgebrauch unter den verschiedenen Bezeichnungen bekannt. Hierbei handelt es sich um Erholungskuren, Kinderkuren, Kindererholungskuren Badekuren, offene Badekuren, Vorsorgekuren, heilklimatische Kuren, ambulante Kuren, stationäre Kuraufenthalte, Sanatoriumsaufenthalte und Sanatoriumskuren.

Dabei sollen ambulante Kuren erst nach drei Jahren, stationäre Kuren erst nach vier Jahren, erneut von der Krankenkasse bezahlt werden.

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