GKV Individualprophylaxe

Gesetzliche Krankenversicherung

Individualprophylaxe

Die gesetzlichen Krankenkassen haben Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen bei Einzelpersonen nach § 22 SGB V zu zahlen. Dabei handelt es sich um Untersuchungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen für Versicherte zwischen dem 6. und 18. Lebensjahr. Diese können einmal im Kalenderhalbjahr die Untersuchung in Anspruch nehmen.

Die Untersuchungen sollen sich dabei auf den Befund des Zahnfleisches, die Aufklärung über Krankheitsursachen und ihre Vermeidung beziehen. Sie sollen sich außerdem auf das Erstellen von diagnostischen Vergleichen zur Mundhygiene, zum Zustand des Zahnfleisches und zur Anfälligkeit gegenüber von Karieserkrankungen erstrecken. Weiterhin soll die Untersuchung sich auf die Motivation und Einweisung bei der Mundpflege sowie auf Maßnahmen zur Schmelzhärtung der Zähne erstrecken.

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