GKV Empfängnisverhütung

Gesetzliche Krankenversicherung

Empfängnisverhütung

In der gesetzlichen Krankenversicherung haben Versicherte einen Anspruch auf ärztliche Beratung über Fragen der Empfängnisregelung. Zu dem Leistungsumfang gehören auch die erforderlichen Untersuchungen und die Verordnung von empfängnisregelnden Mitteln. Nur bei Versicherten, die das 20. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden auch die Kosten der vom Arzt verordneten empfängnisverhütenden Mittel gezahlt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert