Gesetzliche Krankenversicherung
Empfängnisverhütung
In der gesetzlichen Krankenversicherung haben Versicherte einen Anspruch auf ärztliche Beratung über Fragen der Empfängnisregelung. Zu dem Leistungsumfang gehören auch die erforderlichen Untersuchungen und die Verordnung von empfängnisregelnden Mitteln. Nur bei Versicherten, die das 20. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden auch die Kosten der vom Arzt verordneten empfängnisverhütenden Mittel gezahlt.