GKV Betriebliche Gesundheitsförderung

Gesetzliche Krankenversicherung

Betriebliche Gesundheitsförderung

Die gesetzlichen Krankenkassen erbringen nach § 20a SGB V Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung. In den Betrieben soll unter Beteiligung der Versicherten und der für den Betrieb Verantwortlichen, die gesundheitliche Situation und die Risiken und Potentiale erhoben werden und Vorschläge zur Verbesserung gemacht werden. Dabei soll auch eine Zusammenarbeit mit den zuständigen Unfallversicherungsträgern erfolgen.

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