Gesetzliche Krankenversicherung
Ausgeschlossene Arzneimittel
In der gesetzlichen Krankenversicherung sind grundsätzlich nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel als Leistung ausgeschlossen. In Richtlinien kann bestimmt werden, dass solche Arzneimittel bei schwerwiegenden Erkrankungen zu zahlen sind.
Auf alle Fälle ausgeschlossen sind verschreibungspflichtige Arzneimittel für Versicherte ab dem 18. Lebensjahr in folgenden Anwendungsgebieten:
- Arzneimittel zur Anwendung bei Erkältungskrankheiten und grippalen Infekten einschließlich der bei diesen Krankheiten anzuwendenden Schnupfenmittel, Schmerzmittel, hustendämpfenden und hustenlösenden Mittel
- Mundtherapeutika und Rachentherapeutika, ausgenommen bei Pilzinfektionen
- Abführmittel
- Arzneimittel gegen Reisekrankheit