GKV Schutzimpfungen

Gesetzliche Krankenversicherung

Schutzimpfungen

In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht ein Anspruch auf Schutzimpfungen. Welche Schutzimpfungen hierunter fallen, wird in besonderen Richtlinien des Gemeinsamen Ausschusses der Krankenkassen und Ärzte festgelegt (Schutzimpfungs-Richtlinien). Dabei sind von der Erstattung solche Impfungen ausgenommen, die wegen eines nicht beruflich bedingten Auslandsaufenthaltes durch ein erhöhtes Gesundheitsrisiko indiziert sind. Allerdings gibt es hier Ausnahmen, wenn zum Schutz der öffentlichen Gesundheit ein besonderes Interesse daran besteht, dass übertragbare Krankheiten nicht eingeschleppt werden.