Gesetzliche Krankenversicherung
Psychotherapie
Die Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die psychotherapeutische Behandlung wird von Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendpsychotherapeuten durchgeführt. Voraussetzung ist, dass sie zur psychotherapeutischen Behandlung zugelassen sind. Nach den probatorischen Sitzungen muss für die weitere Behandlung ein Vertragsarzt eingeschaltet werden. Ansonsten besteht keine Leistungspflicht der Krankenkasse.