Gesetzliche Krankenversicherung
Belastungserprobung und Arbeitstherapie
Die Belastungserprobung und Arbeitstherapie ist nach § 42 SGB V eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese Leistungen werden von den Krankenkassen nur nachrangig gewährt, wenn nicht ein anderer Träger der Sozialversicherung dafür zuständig ist.