GKV Belastungserprobung und Arbeitstherapie

Gesetzliche Krankenversicherung

Belastungserprobung und Arbeitstherapie

Die Belastungserprobung und Arbeitstherapie ist nach § 42 SGB V eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese Leistungen werden von den Krankenkassen nur nachrangig gewährt, wenn nicht ein anderer Träger der Sozialversicherung dafür zuständig ist.

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