Beitragsberechnung für freiwillig Versicherte

Einheitliche Beitragsberechnung für die freiwilligen Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen

Bisher gab es für die Berechnung der Beiträge von freiwilligen Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen zwar gemeinsame Rechtsgrundlagen im Sozialgesetzbuch V (SGB V), jedoch konnte die Satzung der jeweiligen Krankenkasse hierzu das Nähere regeln.

Das führte zu unterschiedlichen Beitragsberechnungen bei den einzelnen Krankenkassen. Hiermit ist seit dem 1.1.2009 endlich Schluss.

Als eine seiner ersten Entscheidungen hat der neu geschaffene GKV-Spitzenverband die

Beitragsverfahrensgrundsätze für Selbstzahler

verabschiedet. In diesen Grundsätzen, die für alle gesetzlichen Krankenkassen bindend sind, wird die Beitragsberechnung für die freiwilligen Mitglieder der Krankenkassen festgelegt.

In diesen Grundsätzen ist insbesondere auch festgelegt, wie die einzelnen Einnahmen beim Beitrag zu berücksichtigen sind. Dies gilt insbesondere auch für den Nachweis und die Berücksichtigung von Arbeitseinkommen Selbständiger.

Mit der Beitragsberechnung kann sich jetzt keine Krankenkasse mehr einen Wettbewerbsvorteil verschaffen.

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