PKV Private Zahnversicherung

Private Krankenversicherung

Zahnversicherung

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung im Zahnbereich wurden in den letzten Jahren immer mehr eingeschränkt. Deshalb ist es angebracht, die entstehenden Lücken durch eine private Zahnversicherung zu schließen. Die angebotenen Zahnversicherungen decken dabei unterschiedliche Versorgungsbereiche ab.

Zahnersatz
Die gesetzliche Krankenversicherung GKV zahlt für Zahnersatz nur noch einen Festzuschuss zu einer Regelversorgung. Die Regelversorgung bedeutet dabei, dass anhand der fehlenden Zähne ein pauschaler Betrag für die Zahnersatzversorgung festgelegt wird. Dieser ist unabhängig von der tatsächlichen Eingliederung des Zahnersatzes.

Von der berechneten Regelversorgung wird nur ein maximaler Zuschuss von 50% gezahlt. Dieser kann sich bei regelmäßiger Pflege der Zähne und regelmäßigen zahnärztlichen Untersuchungen bis auf 80% erhöhen. Eine private Zahnversicherung deckt diese Lücke bis zum vollen Betrag von 100% der Regelversorgung.

Da oft eine höherwertige Zahnersatzversorgung als die Regelversorgung vom behandelnden Zahnarzt empfohlen wird, verbleiben dem Patienten meist erhebliche Zuzahlungen. Deshalb ist eine Zahnversicherung, die eine bessere Versorgung, z.B. mit Implantaten bezahlt, auf alle Fälle die bessere Lösung.

Zahnbehandlung
Die private Zahnversicherung sollte auch die Leistungen für Behandlungen enthalten, die die gesetzliche Krankenversicherung überhaupt nicht bezahlt. Hierzu gehören funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen. Dies gilt auch für die professionelle Zahnreinigung, Maßnahmen zur Zahnerhaltung wie Wurzelbehandlungen und Parodontosebehandlungen.

Kieferorthopädische Behandlung
In der gesetzlichen Krankenversicherung wird die kieferorthopädische Behandlung für Kinder in voller Höhe gezahlt. Dies gilt allerdings nur, wenn sie medizinisch erforderlich ist. Bei leichten Fehlstellungen, zahlt die Kasse nicht. Als fürsorgliche Eltern möchte man allerdings auch in diesen Fällen seinem Kind die bestmöglichste Behandlung zukommen lassen. Dies geht nur über eine private Zahnzusatzversicherung.

Für Erwachsene zahlen die gesetzlichen Krankenkassen überhaupt keine Kfo-Behandlung mehr. Wenn die Eltern die rechtzeitige Behandlung versäumt haben, bleibt nur noch die Finanzierung aus der eigenen Tasche. Dies ist mit erheblichen Kosten verbunden. Deshalb sollte man auch hier eine entsprechende Krankenzusatzversicherung abschließen.

 

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