PKV Chefarztbehandlung

Private Krankenversicherung

Chefarztbehandlung

Bei der stationären Behandlung im Krankenhaus erhält man die allgemeinen Krankenhausleistungen. Durch einen besonderen Vertrag mit dem Krankenhaus kann man besondere Wahlleistungen vereinbaren. Eine dieser Wahlleistungen ist die ärztliche Behandlung, die im Sprachgebrauch auch als Chefarztbehandlung bezeichnet wird. Hiermit kann man die Ärzte wählen, die einen behandeln sollen. Im Gegenzug erhält der einzelne Arzt das Recht, seine persönlichen Leistungen mit dem Patienten abzurechnen.

Diese ärztlichen Wahlleistungen sind nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten. In der privaten Krankenversicherung sind diese Leistungen dagegen enthalten. Für gesetzliche Versicherte besteht die Möglichkeit, die Chefarztbehandlung in einer Zusatzkrankenversicherung zu versichern.

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