Kfz Versicherung
Kfz-Kennzeichen
Jedes Zulassungspflichtige Fahrzeug bekommt von der zuständigen Zulassungsbehörde ein Kennzeichen zugeteilt. Das Verfahren ist seit 2007 in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) festgelegt. Dabei besteht das Kennzeichen aus einem Unterscheidungszeichen für den Verwaltungsbezirk und einer Erkennungsnummer.
Beispiel:
Unterscheidungszeichen S = Stuttgart
Erkennungsnummer = AZ – 432
Allgemeine Kennzeichen
Das Kennzeichen des Verwaltungsbezirkes ist das in einem Verzeichnis enthaltene Kürzel des Stadt- bzw. Landkreises. Die Erkennungsnummer besteht aus 1 oder 2 Alphazeichen, ohne die Umlaute Ä, Ö, Ü und 1 bis 4 Zahlen. Dabei ist die schwarze Schrift auf weißem Grund und schwarzer Umrahmung vorgeschrieben.
Besondere Kennzeichen
Fahrzeuge der Bundes- und Länderorgane, des diplomatischen Corps und bevorrechtigter internationaler Organisationen erhalten besondere Kennzeichen nach Anlage 3 der FZV. Die Erkennungsnummer besteht nur aus maximal sechs Zahlen.
Grünes Kennzeichen
Fahrzeuge, deren Halter von der Kraftfahrzeugsteuer befreit sind, erhalten ein grünes Kennzeichen. Dies gilt nicht für Fahrzeuge von Behörden und diplomatischen oder konsularischen Vertretungen.
Oldtimer-Kennzeichen
Zum Erhalt eines Oldtimer-Kennzeichens muss das Fahrzeug mindesten 30 Jahre alt sein und ein Gutachten über die Betriebssicherheit vorliegen. Das besondere Kennzeichen besteht darin, dass hinter der Erkennungsnummer ein H erscheint. Für Überführungsfahrten und Teilnahme an Oldtimertreffen gibt es das rote 07er Kennzeichen.
Rotes Kennzeichen
Das Rote Kennzeichen wird an Kfz-Werkstätten und Autohändler zugeteilt. Hiermit können Probefahrten und Überführungsfahrten vorgenommen werden. Das Kennzeichen kann abwechselnd für verschiedene Fahrzeuge verwendet werden. Das rote Kennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen, während die Erkennungsnummer nur aus Ziffern besteht und mit den Ziffern 06 beginnt. Die einzelnen Fahrten sind in einem besonderen Fahrzeugscheinheft festzuhalten.
Kurzzeitkennzeichen
Ein Kurzzeitkennzeichen gilt maximal für die Dauer von 5 Tagen ab Zuteilung. Es enthält ein Unterscheidungszeichen, während die Erkennungsnummer nur aus Ziffern besteht, die mit 03 oder 04 beginnen. Außerdem enthält dieses Kurzzeitkennzeichen das Ablaufdatum. Es darf nur für ein Fahrzeug verwendet werden.
Saisonkennzeichen
Saisonzeichen sind normale Kennzeichen bei denen der Gültigkeitszeitraum angegeben ist. Das Fahrzeug darf nur innerhalb dieses Zeitraumes im öffentlichen Verkehr benutzt werden. Das Saisonkennzeichen kann zwei bis elf Monate zugeteilt werden. Es wird meist für Fahrzeuge verwendet, die saisonal genutzt werden, wie Krafträder und Cabrios.
Ausfuhrkennzeichen
Soll ein zulassungspflichtiges Fahrzeug dauerhaft ins Ausland verbracht werden, kann ein Ausfuhrkennzeichen zugeteilt werden. Es wird maximal für ein Jahr zugeteilt. Es besteht aus dem Unterscheidungszeichen, einer ein- bis vierstelligen Erkennungsnummer und einem nachfolgenden Buchstaben, sowie dem Ablaufdatum. Das Ausfuhrkennzeichen war früher auch unter der Bezeichnung Zollkennzeichen bekannt.
Versicherungskennzeichen
Zulassungsfreie Fahrzeuge dürfen im öffentlichen Straßenverkehr nur mit einem Versicherungskennzeichen geführt werden. Es handelt sich hier in erster Linie um zwei- oder dreirädrige Kleinkrafträder, motorisierte Krankenfahrstühle und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge.
Mit dem Versicherungskennzeichen bestätigt die ausstellende Gesellschaft, dass eine Kfz-Haftpflichtversicherung nach dem Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) besteht. Die Kennzeichen haben jeweils eine Gültigkeit vom 1. März eines Jahres bis Ende Februar des folgenden Jahres. Die Gültigkeit ist leicht an der für jedes Jahr geänderten Kennzeichenfarbe zu erkennen.