Kfz Fahrzeuggruppen

Kfz Versicherung

Fahrzeuggruppen

Bei einem Fahrzeugwechsel kann man die bisher erreichte Schadensfreiheitsklasse auf das neue Fahrzeug übertragen. Dies gilt aber nur, wenn das bisherige Fahrzeug in der gleichen oder einer höheren Fahrzeuggruppe gewesen ist.

Die Kfz-Versicherungen haben hierfür verschiedene Fahrzeuge nach Art und Nutzung zusammengefasst. Diese Gruppeneinteilung weicht bei den einzelnen Gesellschaften voneinander ab. Die meist gängige Einteilung erfasst folgende Gruppen:

Untere Fahrzeuggruppe:

Krafträder, Quads, Trikes, Personenkraftwagen, Lieferwagen, Güterfahrzeuge im Werkverkehr, Krankenwagen, Campingfahrzeuge und Verkaufs- und Bürofahrzeuge.

Obere Fahrzeuggruppe:

Mietwagen, Kraftomnibusse, Taxen, Fahrzeuge des gewerblichen Güterverkehrs und Sonderfahrzeuge

Besondere Fahrzeuggruppe:

Landwirtschaftliche Fahrzeuge (Zugmaschinen, Quads mit grünem Kennzeichen) Hub- und Gabelstapler.

Schadensfreie Zeiten können von Mietwagen auf Pkw übertragen werden aber nicht umgekehrt. Die Übertragung der Schadensfreiheit von landwirtschaftlichen Maschinen ist nur innerhalb der besonderen Gruppe möglich.

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