Beitragsgrundlagen der Autoversicherung

Kfz-Versicherung

Beitragsgrundlagen

Die Beitragsgestaltung in der Kfz-Versicherung ist in den letzten Jahren völlig unübersichtlich geworden. Neben die bisherigen objektiven Gefahrenmerkmale sind zunehmend subjektive Kriterien getreten. Die Versicherungsgesellschaften lassen sich immer neue subjektive Gefahrenmerkmale einfallen, die die Höhe des Beitrages für die Kfz-Versicherung beeinflussen.

Objektive Gefahrenmerkmale    

Als objektive Gefahrenmerkmale gelten die Fahrzeuge nach Hersteller, Typ, Erstzulassung, Fahrzeugaufbauten, Verwendungszweck, Motorleistung, Hubraum, Anzahl der Plätze und die Gesamtmasse. Diese Merkmale lassen sich meist eindeutig aus der Zulassungsbescheinigung (früher Fahrzeugschein) entnehmen.

Aufgrund dieser Gefahrenmerkmale erfolgt die Einstufung in Typklassen. Bei dieser Einstufung wird berücksichtigt, wie oft das einzelne Fahrzeugmodell in Unfälle verwickelt war und wie die jeweilige Schadenshöhe gewesen ist. Dies bestimmt dann die Einstufung in niedrigere oder höhere Typklassen.

Ist ein Fahrzeugmodell besonders bei Fahranfängern beliebt, wirkt sich dies auf die Einstufung aus, wenn dieser Personenkreis überdurchschnittlich in Unfälle mit hohen Schäden verwickelt ist. Dies gilt auch für die hoch motorisierten Modelle, die bei Kurierdiensten beliebt sind, und überproportional an Unfällen beteiligt sind.

Die Typklasseneinstufung erfolgt getrennt für die Kfz-Haftpflicht, die Vollkasko und die Teilkasko. Dies macht Sinn, da das Risiko und der Schadensverlauf in diesen Versicherungssparten unterschiedlich ist.

So kann ein teures Luxusmodell in der Haftpflichtversicherung in einer sehr niedrigen Typklasse eingestuft sein, während das gleiche Modell in der Vollkaskoversicherung und insbesondere der Teilkaskoversicherung, besonders hoch eingestuft ist.

Hier wirkt sich aus, dass Luxusmodelle häufiger von Diebstählen betroffen sind als Kleinwagen. Die dann fälligen hohen Schadenszahlungen belasten die Bilanz dieses Fahrzeugtyps. In der Vollkasko wirkt es sich aus, wenn hochwertige Fahrzeuge repariert werden müssen. Hier entstehen höhere Reparaturkosten als bei anderen Fahrzeugen.

Die Fahrzeughersteller haben ein Interesse daran, dass ihre Fahrzeuge niedrig eingestuft werden. Dies ist schließlich ein zusätzliches Verkaufsargument. Sie können dies teilweise selbst beeinflussen, wenn sie ihre Modelle reparaturfreundlich bauen.

Subjektive Gefahrenmerkmale

Die Höhe der Beiträge für die Autoversicherung werden immer mehr von subjektiven Gefahrenmerkmalen bestimmt. Bei der Einführung neuer Kriterien sind die Autoversicherungen besonders kreativ. Inzwischen ist die Zahl dieser weichen Tarifmerkmale unüberschaubar. Jede Gesellschaft hat dabei ihre eigenen Kriterien. Die häufigsten dieser Einstufungsmerkmale sind:

Tarifgruppen
Regionalklassen
Fahrleistungsklassen
Garagennachlass
Partnernachlass
Zweitwagenregelung
Wohngebäudenachlass
Nachlass bei Mehrfachversicherungen
Treuenachlass
Nutzungsaltersgruppe
Geschlecht der Fahrzeugnutzer
Alter der Fahrzeugnutzer
Fahrzeugalter
Schadensklassen
Schadensfreiheitsklassen

Da die Gesellschaften nicht immer ihre Einstufungskriterien offen legen, sollte gezielt nachgefragt werden. Nur so kann man die günstigste Einstufung in der Kfz-Versicherung erreichen.

 

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