Hinzuverdienstgrenze bei Waisenrenten der gesetzlichen Rentenversicherung

Hinzuverdienstgrenze bei Waisenrenten

Bei Waisen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erfolgt keine Einkommenanrechnung.Bei volljährigen Waisen, die eine Waisenrente der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, wird das eigene Einkommen der Waise angerechnet. Angerechnet wird das Einkommen, das das 17,6fache des aktuellen Rentenwertes übersteigt.

Von dem Einkommen, das diese Anrechnungsgrenzen übersteigt werden nur 40% auf die Waisenrente angerechnet.

Angerechnet werden folgende Einkommen:

Erwerbseinkommen

Hierzu zählen Arbeitsentgelte aus Beschäftigungen. Dies gilt auch für Entgelte aus geringfügigen Beschäftigungen (Minijobs). Zum Erwerbseinkommen zählen auch Gewinneinkünfte aus Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit, Landwirtschaft und Forstwirtschaft.

Erwerbsersatzeinkommen

Anzurechnen ist auch das Erwerbsersatzeinkommen. Hierzu zählen Krankengeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld, Mutterschaftsgeld, Übergangsgeld; Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld.

Danach sind auch anzurechnen andere Renten wegen Alters oder verminderter Erwerbsfähigkeit, Erziehungsrente, Ruhegehälter als Beamte usw.

Vermögenseinkommen

Auf die Waisenrente anrechenbar sind Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 EStG, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG und Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften.

Die Anrechnung des Vermögenseinkommens erfolgt nur, wenn die Waise ab 2002 geboren ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat , was frühestens ab dem Jahr 2020 möglich sein wird. Vorher erfolgt keine Anrechnung.

Beispielrechnung:

Der aktuelle Rentenwert beträgt seit 1.7.2013 = 28,14 € im Westen und 25,74 € im Osten.

Somit ist ein Betrag von monatlich 495,26 € West und 453,02 € Ost anrechnungsfrei.

Liegt das Einkommen immer noch über diesen Grenzen, dann ist der übersteigende Betrag nur mit 40% anzurechnen,

2 Kommentare

  • Wacker sagt:

    Eine Aktualisierung fand in den letzten Jahren statt. Laut Broschüre der dt. Rentenversicherung gelten jetzt folgende Werte:
    Der Freibetrag beträgt nun das 26,4 Fache des aktuellen Rentenwertesn.
    32.03€ in den alten Bundesländern, 30.69€ in den neuen.

  • Dagmar Eis sagt:

    Mein Sohn steht in einem Vorvertrag zum Ausbildungsvertrag und erhält 100 — € Taschengeld, er ist gerade 17 Jahre alt geworden. Er bekommt Waisenrente und es werden ihm nun hiervon Siozialversicherungsbeiträge abgezogen! Warum?

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