GRV Zurechnungszeit

Gesetzliche Rentenversicherung

Zurechnungszeit

Als Zurechnungszeit bezeichnet man die beitragsfreien Zeiten, die bei einer Rente wegen Erwerbsminderung oder eine Rente wegen Todes (Witwenrente, Waisenrente) hinzugerechnet werden. Zurechnungszeit ist der Zeitraum vom Beginn der Rente bis zur rechnerischen Vollendung des 60. Lebensjahrs des Versicherten.

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