GRV langjährige Versicherte

Gesetzliche Rentenversicherung

Altersrente für langjährige Versicherte

Versicherte können eine Altersrente vor Vollendung des 65. Lebensjahres vorzeitig in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass sie das 62. Lebensjahr vollendet haben und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben. Für jeden Monat vor dem 65. Lebensjahr ist ein dauerhafter Rentenabschlag in Höhe von 0,3 Prozent der Rente vorgesehen

Ab 2012 wird die Altersgrenze stufenweise auf das 67. Lebensjahr erhöht. Die Altersgrenze für die vorzeitige abschlagsfreie Rente ab 65 wird ab dem Geburtsjahr 1949 stufenweise auf das 67. Lebensjahr erhöht. Eine vorzeitige Rente ab dem 63. Lebensjahr ist wie bisher mit einem Rentenabschlag von monatlich 0,3 Prozent der Rente möglich.

Mit dem Beginn der stufenweisen Anhebung der Regelaltersrente ab 2012 wird auch eine neue Altersrente für besonders langjährige Versicherte eingeführt. Diese können eine abschlagsfreie Altersrente ab 65 beziehen, wenn sie 45 Jahre Pflichtbeiträge erreicht haben.

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