GRV grosse Witwenrente

Gesetzliche Rentenversicherung

Große Witwenrente und große Witwerrente

Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt Witwen und Witwern eine große Rente, wenn der Verstorbene die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt hatte. Voraussetzung ist, dass der Hinterbliebene nicht wieder geheiratet hat. Außerdem muss die Ehe mit dem Verstorbenen mindestens ein Jahr bestanden haben.

Die große Witwenrente und große Witwerrente wird gezahlt, wenn der Hinterbliebene ein eigenes Kind oder ein Kind des Ehegatten unter 18 Jahren erzieht, das 45.Lebensjahr vollendet hat oder erwerbsgemindert ist. Die Witwenrente oder Witwenrente beträgt 55 Prozent der Altersrente des Verstorbenen. Für die ersten drei Monate wird die Rente in voller Höhe der Altersrente gezahlt.

Die große Witwenrente und große Witwerrente beträgt 60 Prozent der Rente des Verstorbenen, wenn der Ehegatte vor dem 1. Januar 2002 verstorben ist oder mindestens ein Ehepartner das 40. Lebensjahr vollendet hatte.

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