Gesetzliche Rentenversicherung
Beitragszeiten
Beitragszeiten der gesetzlichen Rentenversicherung sind Zeiten, für die Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge gezahlt wurden. Pflichtbeitragszeiten sind dabei auch Zeiten, für die Pflichtbeiträge nach besonderen Vorschriften als gezahlt gelten.
Pflichtbeiträge werden von Arbeitnehmern und versicherungspflichtigen Selbständigen gezahlt. Pflichtbeiträge werden auch für Bezieher von Krankengeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld und Arbeitslosengeld bezahlt.