GRV Rentenartfaktor

Gesetzliche Rentenversicherung

Rentenartfaktor

Der Rentenartfaktor bestimmt die Höhe der einzelnen Rentenart.
Die Renten haben folgenden Rentenartfaktor:

Renten wegen Alters  1,0
Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung  0,5
Renten wegen voller Erwerbsminderung  1,0
Erziehungsrenten  1,0
kleine Witwenrente und kleine Witwerrente  0,25
große Witwenrente und große Witwerrente  0,55
Halbwaisenrente  0,1
Vollwaisenrente  0,2

Das bedeutet umgerechnet, dass eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung 50% der Altersrente entspricht. In gleicher Weise lässt sich auch die Höhe der anderen Renten im Verhältnis zur Altersrente feststellen.

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