Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht

Geringfügigkeitsrichtlinien

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B. 7. Fortbestand der Versicherungspflicht und Befreiung von der Versicherungspflicht in Übergangsfällen

7.2 Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht

Arbeitnehmer, die aufgrund der Bestandsschutzregelungen in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig blieben, konnten sich auf Antrag von dieser Versicherungspflicht befreien lassen. Der Antrag brauchte allerdings nicht bei dem jeweils zuständigen Versicherungsträger gestellt zu werden. Die Befreiung sollte – aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und der sofortigen Rechtsklarheit für den Arbeitgeber – vielmehr durch eine schriftliche Erklärung des Arbeitnehmers, dass auf die Versicherungspflicht in einem oder mehreren Versicherungszweigen verzichtet wird, gegenüber dem Arbeitgeber geltend gemacht werden. Der Arbeitgeber hatte bzw. hat die Erklärung des Arbeitnehmers zu den Entgeltunterlagen zu nehmen.

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