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Werden gefährliche Sportarten beim Beitrag berücksichtigt?
Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung werden gefährliche Sportarten berücksichtigt. Die Ausübung solcher Sportarten wird mit entsprechenden Beitragszuschlägen berücksichtigt. Dies gilt insbesondere für Fallschirmspringen, Tauchen, Drachenfliegen und Bungeespringen. Die Handhabung ist jedoch bei den einzelnen Gesellschaften unterschiedlich. Deshalb sollte man einen Beitragsvergleich mit den entsprechenden Angaben zur Sportausübung machen.