Mindesteigenbeitrag der Riesterrente

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Was bedeutet Mindesteigenbeitrag?

Bei der Riesterrente werden die staatlichen Zulagen nur dann in voller Höhe gezahlt, wenn der Versicherte seinen Mindesteigenbeitrag geleistet hat. Dieser Mindesteigenbeitrag beträgt 4% des Vorjahreseinkommens, einschließlich der Zulagen. Hier ein Beispiel:

Vorjahreseinkommen 30.000 Euro, Ehegatte nicht beschäftigt, mit eigenem Riestervertrag 2 Kinder, davon eins 2008 geboren

Berechnung:
1.200 € Mindesteigenbeitrag (4% von 30.000 €)
-154 € Grundzulage Ehemann
-154 € Grundzulage Ehefrau
-485 € Kinderzulagen (1x 185 u. 1x 300)
407 € Eigenleistung
1.200 Gesamtleistung

Das bedeutet, die tatsächliche Eigenleistung beträgt nur 407 €, während die staatlichen Zuschüsse 793 € betragen.

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