Grundzulage der Riesterförderung

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Wie hoch ist die Grundzulage der Riesterrente?

Die Grundzulage der Riesterförderung beträgt jährlich 154 Euro. Diese Zulage erhalten jeweils beide Ehegatten mit einem eigenen Riestervertrag. Diese Grundzulage wird nur dann in voller Höhe gezahlt, wenn der Mindesteigenbeitrag gezahlt wird. Werden keine oder geringere Beiträge gezahlt, dann wird die Grundzulage auch nur anteilmäßig gezahlt.       

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