Gebäude-Feuerversicherung

Fragen zur Wohngebäudeversicherung                  zurück zum Fragenkatalog

Was fällt unter die Feuerversicherung?

In der Wohngebäude-Feuerversicherung sind folgende Gefahren versichert: Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Absturz von Luftfahrzeugen oder ihrer Teile oder ihrer Ladung. Versichert sind auch die Folgeschäden durch Rauch, Ruß und Löschen. Nicht versichert sind Schäden, die dadurch entstehen, dass Sachen bewusst und ihrem Zweck nach dem Feuer oder der Wärme ausgesetzt werden (z. B. das Ausglühen eines Heizkessels).

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