Zahlung nur bei Wiederaufbau

Fragen zur Wohngebäudeversicherung 

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Muss das Gebäude wieder aufgebaut oder repariert werden?

In alten Versicherungsverträgen war noch die Verpflichtung enthalten, dass die Kosten nur bei Nachweis der Reparaturkosten bzw. Wiederaufbaukosten gezahlt wurden. Diese stammte noch aus der Zeit der Pflichtversicherung. Heute gibt es diese Verpflichtung nicht mehr.

In der Praxis wird es allerdings nur selten vorkommen, dass auf eine Reparatur oder den Wiederaufbau verzichtet wird. Die Versicherungssumme ist nach Feststellung der Schadenshöhe auszuzahlen. Verzögert sich die Zahlung, dann hat die Versicherung den fälligen Betrag zu verzinsen.

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