Disziplinarrecht und Standesrecht im Rechtsschutz

Fragen zum Rechtsschutz 

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Wer braucht den Disziplinar-Rechtsschutz und Standes-Rechtsschutz?

Der Disziplinar-Rechtsschutz ist für Personen notwendig, die einer Disziplinarordnung unterliegen. Hierbei handelt es sich um Beamte und Soldaten, die bei Dienstvergehen mit disziplinarrechtlichen Maßnahmen zu rechnen haben. Der Standes-Rechtsschutz ist für freie Berufe gedacht, die in ihrer Berufstätigkeit einer standesrechtlichen Ehrenordnung unterliegen. Dies gilt z.B. für Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater.

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