Fragen zum Rechtsschutz
Zahlt der Rechtsschutz auch bei vorsätzlichen Straftaten?
Bei dem Vorwurf vorsätzlich begangener Straftaten besteht keine Deckung der Rechtsschutzversicherung. Der Strafrechtsschutz erstreckt sich nur auf Straftaten, die fahrlässig begangen wurden. Wird durch Urteil festgestellt, dass die Straftat nur fahrlässig begangen wurde, dann besteht rückwirkend Versicherungsschutz.