Steuerliche Absetzbarkeit von Beiträgen zur Unfallversicherung

Fragen zur PUV 

   zurück zum Fragenkatalog

Wie kann ich die Beiträge steuerlich geltend machen?

Beiträge zur privaten Unfallversicherung können als Sonderausgaben bis zur jährlichen Höhe von 2.400 € geltend gemacht werden. Da in diesen Höchstbetrag auch die Beiträge zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Haftpflichtversicherung und Risikoversicherung fallen, bleibt de facto kaum eine Absetzbarkeit der Unfallversicherungsbeiträge. Erstreckt sich die Unfallversicherung auch über die Arbeitszeit, dann kann die Hälfte der Beiträge als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert