Fragen zur PUV
Wie kann ich die Beiträge steuerlich geltend machen?
Beiträge zur privaten Unfallversicherung können als Sonderausgaben bis zur jährlichen Höhe von 2.400 € geltend gemacht werden. Da in diesen Höchstbetrag auch die Beiträge zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Haftpflichtversicherung und Risikoversicherung fallen, bleibt de facto kaum eine Absetzbarkeit der Unfallversicherungsbeiträge. Erstreckt sich die Unfallversicherung auch über die Arbeitszeit, dann kann die Hälfte der Beiträge als Werbungskosten geltend gemacht werden.