Auslandsunfälle der privaten Unfallversicherung

Fragen zur PUV 

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Gilt der Unfallschutz auch im Ausland?

Der Schutz der privaten Unfallversicherung gilt weltweit. Die Ursache des Unfalles spielt dabei keine Rolle. Sind die Verletzungen unmittelbare oder mittelbare Folge von Kriegsereignissen oder Bürgerkriegsereignissen, dann besteht hierfür kein Schutz der privaten Unfallversicherung. Unfälle, die durch innere Unruhen hervorgerufen wurden, sind nicht versichert, wenn der Verletzte auf Seiten der Unruhestifter teilgenommen hat.

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