Beitragszuschuss Arbeitgeber zur PKV

Fragen zur PKV    

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Muss der Arbeitgeber einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung zahlen?

Bei Arbeitnehmern in der gesetzlichen Krankenversicherung muss der Arbeitgeber die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes zahlen. Durch einen Wechsel des Arbeitnehmers in die private Krankenversicherung soll dem Arbeitgeber kein Vorteil entstehen. Deshalb hat er seinem Arbeitnehmer einen Zuschuss zu seiner privaten Krankenversicherung zu zahlen.

Dieser Zuschuss beträgt die Hälfte des durchschnittlichen allgemeinen Beitragssatzes der gesetzlichen Krankenversicherung, höchstens jedoch die Hälfte des tatsächlichen Beitrages. Bei der Höhe des tatsächlichen Beitrages sind auch die Beiträge des privat versicherten Ehegatten und der Kinder mit zu berücksichtigen, die in der GKV einen Familienanspruch hätten.

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