Altersrückstellungen der privaten Krankenversicherung

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Wie funktioniert das mit der Altersrückstellung?
Die privaten Krankenversicherungen sind verpflichtet, in ihren Tarifen eine Altersrückstellung zu kalkulieren. Das bedeutet, der monatliche zu zahlende Beitrag ist höher als er eigentlich zur Deckung der laufenden Krankheitskosten sein müsste. Diese Rückstellung wird angesammelt und für alle Versicherten getrennt als Altersrückstellung ausgewiesen.

Mit diesen Altersrückstellungen werden erforderliche Beitragserhöhungen im Alter ausgeglichen. Das heißt, im Alter steigt der Beitrag wegen der höheren Krankheitsquote nicht so stark, wie es eigentlich erforderlich wäre. Dies wird durch Zuführungen aus der Alterrückstellung abgemildert.

Bisher ging die Altersrückstellung verloren, wenn man zu einer anderen privaten Krankenversicherung wechselte. Dies ändert sich ab 1.1.2009. Wer im ersten Halbjahr 2009 mit der bestehenden Krankenversicherung wechselt, kann die Altersrückstellung im Umfang des Basistarifes mitnehmen. Für neu abgeschlossene Krankenversicherungen besteht dieses Recht zukünftig uneingeschränkt.

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