In der Privathaftpflicht versicherte Personen

Fragen zur Privathaftpflicht   

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Welche Personen sind in der Privathaftpflicht mitversichert?

In der Privathaftpflichtversicherung sind in erster Linie der Versicherungsnehmer und sein Ehegatte mitversichert. Versichert ist auch der jeweilige in häuslicher Gemeinschaft lebende Lebensgefährte. Versichert sind auch unverheiratete minderjährige und volljährige Kinder, solange sie sich noch in Schulausbildung oder Berufsausbildung befinden. Zu den versicherten Kindern gehören dabei auch Stiefkinder, Pflegekinder, Adoptivkinder und die im Haushalt lebenden Kinder des Lebenspartners.

In die Haftpflicht können auch die im Haushalt lebenden allein stehenden Elternteile (Großeltern) einbezogen werden. Die Versicherung erstreckt sich auch auf die beschäftigten Haushaltshilfen, während dieser Tätigkeit, sowie auf Au-Pairs und Austauschschüler.

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