Rentenartfaktor

Fragen zur GRV                          zurück zum Fragenkatalog

Was ist der Rentenartfaktor?

Der Rentenartfaktor stellt alle Renten der gesetzlichen Rentenversicherung in ein Verhältnis zur Regelaltersrente. Die Regelaltersrente hat den Rentenartfaktor 1,0, während die Witwenrente den Rentenartfaktor 0,55 hat. Das bedeutet, die Witwenrente beträgt 55% der Altersrente. Die einzelnen Renten haben folgende Rentenartfaktoren:

Renten wegen Alters = 1,0
Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung = 0,5
Renten wegen voller Erwerbsminderung = 1,0
Erziehungsrenten = 1,0
kleine Witwenrente = 0,25
große Witwenrente = 0,55
Halbwaisenrente = 0,1
Vollwaisenrente = 0,2

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert