Rentenrechtliche Zeiten

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Was sind rentenrechtliche Zeiten?

Für die Berechnung der gesetzlichen Renten sind verschiedene rentenrechtliche Zeiten maßgebend. Dies sind in erster Linie die Beitragszeiten. Das sind Zeiten, in denen Beiträge aufgrund des Einkommens selbst gezahlt wurden. Aber auch durch Andere gezahlte Beiträge zählen hierzu, wie beispielsweise die Kindererziehungszeiten, Zeiten der Wehrpflicht oder des Zivildienstes, Krankengeldbezug, Arbeitslosengeldbezug.

Zu den rentenrechtlichen Zeiten gehören auch die Anrechnungszeiten, für die keine Beiträge gezahlt wurden wie bei Krankheit, Arbeitslosigkeit, Schwangerschaft, Schulausbildung.

Bei der Zurechnungszeit wird die Zeit vom Rentenbeginn bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres hinzugerechnet. Ersatzzeiten sind die Zeiten des militärischen Dienstes im zweiten Weltkrieg, Internierung und Verschleppung. Durch Berücksichtigungszeiten werden Lücken geschlossen, die durch eine Kindererziehung bis zum 10. Lebensjahr eines Kindes entstanden sind.

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