Fragen zur GRV
Was bedeutet Sterbevierteljahr beim Rentenbezug?
Stirbt ein Versicherter der gesetzlichen Rentenversicherung, dann erhält die Witwe oder der Witwer für die ersten drei Monate nach dem Tode die Altersrente des Verstorbenen in voller Höhe. Dies bezeichnet man als das Sterbevierteljahr.