Rente für Schwerbehinderte

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Was ist, wenn ich schwerbehindert bin?

Als Schwerbehinderter kann man eine abschlagsfreie Altersrente ab dem 63. Lebensjahr in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass man die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt hat. Die vorzeitige Inanspruchnahme ab dem 60. Lebensjahr ist möglich, man muss jedoch einen monatlichen Rentenabschlag von 0,3 Prozent der Rente in Kauf nehmen.

Als Übergangsregelung gilt, dass Versicherte, die am 16. November 2000 das 50. Lebensjahr vollendet hatten und schon damals schwerbehindert waren, die Altersrente ab dem 60. Lebensjahr abschlagfrei beziehen können.

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