Krankenversicherungsbeitrag für freiwillige Mitglieder

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Wie hoch ist der Beitrag als freiwilliges Mitglied?

Für die Beitragsberechnung der freiwilligen Mitglieder aller gesetzlichen Krankenkassen wird seit 2009 Näheres durch die Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes bestimmt. Dabei ist sicherzustellen, dass die Beitragbelastung die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des freiwilligen Mitgliedes berücksichtigt. Das bedeutet, dass alle Einnahmen zum Lebensunterhalt berücksichtigt werden. Sollte man als Selbständiger Verluste haben, muss trotzdem ein Einkommen in Höhe des 40. Teil der monatlichen Bezugsgröße für den Kalendertag angesetzt werden. Dies ist für 2009 ein monatliches Mindesteinkommen von 1.890 € . Bei niedrigerem Einkommen kann auf Antrag das Einkommen auf 1/60 der Bezugsgröße = 1.260 € festgesetzt werden. Als Höchstbetrag ist ein Monatseinkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 3.675 € für 2009 anzusetzen.

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