Ende des Familienhilfeanspruches von Kindern

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Was geschieht mit Kindern, die die Altersgrenze überschreiten?

Kinder sind bis zum 18. Lebensjahr, bei fehlendem Arbeitsplatz bis zum 23. Lebensjahr und bei Schulausbildung und Berufsausbildung bis zu 25.Lebensjahr in der Familienhilfe versichert. Diese Zeit verlängert sich um die Zeit eine gesetzlichen Wehrdienstes oder Zivildienstes.

Nach diesem Zeitpunkt besteht kein Versicherungsschutz mehr. Als Student tritt Versicherungspflicht ein. Ansonsten kann sich das Kind selbst freiwillig weiter versichern und muss einen eigenen Beitrag zahlen.

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