Familenhilfeanspruch in der gesetzlichen Krankenversicherung

Fragen zur GKV                 zurück zum Fragenkatalog

Welche Familienangehörigen sind beitragsfrei mitversichert?

In der Familienversicherung sind der Ehegatte, der eingetragene Lebenspartner und die Kinder des Hauptversicherten versichert. Versichert sind auch die Kinder der mitversicherten Kinder (Enkel). Voraussetzung hierfür ist, dass sie

– Ihren Wohnsitz im Inland haben
– nicht selbst anderweitig versichert sind
– nicht versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind
– nicht hautpberuflich selbständig tätig sind
– kein monatliches Gesamteinkommen von mehr als ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße haben.

Monatliche Bezugsgröße
2008 = 2.485 € davon 1/7 = 355 €
2009 = 2.520 € davon 1/7 = 360 €

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert