Aufforderung zum Rentenantrag

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Kann mich die Krankenkasse zum Rentenantrag auffordern?

Wird während der Arbeitsunfähigkeit und dem Bezug von Krankengeld festgestellt, dass die Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder gemindert ist, kann die Krankenkasse zum Antrag auf Rehabilitation auffordern. Sie kann dabei eine Frist von 10 Wochen setzen. Für die Rehabilitationsmaßnahme ist die gesetzliche Rentenversicherung zuständig. Sind Reha-Maßnahmen erfolglos oder nicht angezeigt, ist ggfls. eine Rente wegen Erwerbsminderung zu zahlen. Das bedeutet im Ergebnis, dass die Aufforderung eine indirekte Aufforderung zum Rentenantrag ist.

Wird die Frist von 10 Woche nicht eingehalten, fällt der Krankengeldanspruch mit Ablauf der Frist weg. Er lebt aber wieder bei Antragstellung auf.

Sind die Voraussetzungen für eine Regelaltersrente ab dem 65.Lebensjahres erfüllt, kann die Krankenkasse ebenso eine Frist von 10 Wochen zum Rentenantrag stellen. Hier fällt nach Ablauf der Frist der Krankengeldanspruch ebenfalls weg, wenn der Antrag nicht gestellt wird.

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