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Endet das Krankengeld, wenn ich eine Rente beziehe?
Der Anspruch auf Krankengeld endet mit dem Bezug
einer Rente wegen voller Erwerbsminderung
einer Erwerbsunfähigkeitsrente
einer Vollrente wegen Alters
Ruhegehalt nach beamtenrechtlichen Vorschriften
eines Vorruhestandsgeldes
vergleichbaren Leistungen von einer in- oder ausländischen staatlichen Stelle