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Wie lange wird das Krankengeld gezahlt?
Das Krankengeld wird wegen der Arbeitsunfähigkeit wegen der gleichen Krankheit bis zu 78 Wochen innerhalb eines Dreijahreszeitraumes gezahlt. Tritt während der Arbeitsunfähigkeit eine weitere Erkrankung dazu, verlängert sich der Zeitraum nicht.
Bei Beginn eines neuen Dreijahreszeitraumes besteht wegen der gleichen Krankheit erneut ein Anspruch von 78 Wochen. Voraussetzung ist, dass in der Zwischenzeit mindesten sechs Monate wegen der gleichen Krankheit keine Arbeitsunfähigkeit bestanden hat.